Die Genfer Konventionen sind eine Reihe von vier Verträgen und drei Zusatzprotokollen, die internationale Standards für die humanitäre Behandlung im Krieg definieren. Sie wurden in Genf, Schweiz, ausgehandelt und umfassen die Behandlung von Kriegsgefangenen, Verwundeten, Kranken und Zivilisten in Kriegszeiten.
Hauptbestandteile und Themen:
Erste Genfer Konvention (1864, revidiert 1949): Zum Schutz der verwundeten und kranken Soldaten im Felde. Siehe Verwundete%20und%20Kranke
Zweite Genfer Konvention (1949): Zum Schutz der verwundeten, kranken und schiffbrüchigen Angehörigen der Streitkräfte zur See. Siehe Schiffbrüchige
Dritte Genfer Konvention (1929, revidiert 1949): Betreffend die Behandlung der Kriegsgefangenen. Siehe Kriegsgefangene
Vierte Genfer Konvention (1949): Betreffend den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Siehe Zivilpersonen
Zusatzprotokolle:
Wichtige Prinzipien:
Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle sind ein Eckpfeiler des humanitären Völkerrechts und bilden die Grundlage für den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr direkt an Feindseligkeiten teilnehmen. Verstöße gegen die Genfer Konventionen gelten als Kriegsverbrechen.
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